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Allgemeine Bedingungen

Allgemeine Bedingungen der Niederländischen Vereinigung von Züchtern von Rollrasen

Für unsere Angebote und Lieferungen gelten die „Algemene Voorwaarden van de Nederlandse Vereniging van Kwekers van Graszoden“ [Allgemeine Bedingungen der Niederländischen Vereinigung von Züchtern von Rollrasen], zur Einsicht hinterlegt beim Landgericht Assen unter der Nummer: 0079/1991.

Ein Exemplar dieser Allgemeinen Bedingungen wird auf Wunsch kostenlos zugesandt. Von diesen Allgemeinen Bedingungen kann nur schriftlich abgewichen werden.

Die „N.V.K.G.“- Bedingungen lauten zusammengefasst:

  • Angebote sind unverbindlich, Aufträge müssen schriftlich bestätigt werden.
  • Preise verstehen sich exklusiv MwSt. ab Zuchtbetrieb oder frei Haus.
  • Bei Änderung der Kosten kann der Preis verändert werden.
  • Lieferzeiten gelten annähernd.
  • Der Rollrasen ist geliefert, wenn er zur Ablieferung angeboten wurde.
  • Bei höherer Gewalt kann die Lieferung verschoben oder die Vereinbarung völlig oder teilweise rückgängig gemacht werden.
  • Wir sorgen für Transport und Verpackung des Rollrasens.
  • Für das Entladen einer Bestellung an mehreren Orten können Mehrkosten berechnet werden.
  • Wir berechnen Pfand für die von uns verwendeten Paletten.
  • Wir haften nicht für das Ausbleiben von Neuwuchs.
  • Beanstandungen müssen innerhalb 24 Stunden nach Ablieferung gemeldet werden.
  • Wir sind nicht verpflichtet, mehr als den gelieferten Rollrasen zu ersetzen oder aber zur Rückerstattung des Kaufpreises.

Zahlung:

  • innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum,
  • bei Zahlung innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum gilt der Krediteinschränkungsrabatt,
  • bei zu später Zahlung können 15% Inkassokosten und 1,5% Zinsen pro Monat berechnet werden.
  • Bei Konkurs kann die Vereinbarung rückgängig gemacht werden.
  • Wir sind berechtigt, um Vorauszahlung oder um Sicherheiten zu bitten.
  • Gelieferter Rollrasen bleibt unser Eigentum, bis dieser gezahlt ist.
  • Für alle Vereinbarungen gilt das niederländische Recht.
  • Konflikte müssen dem Gericht in Amsterdam vorgelegt werden.

N.B.:

Für Konsumenten gilt aufgrund der Artikel 6:236 und 6:237 Nieuw B.W. [Neues Bürgerliches Gesetzbuch] eine Reihe von Abweichungen.

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