Allgemeine Bedingungen der Niederländischen Vereinigung von Züchtern von Rollrasen
Für unsere Angebote und Lieferungen gelten die „Algemene Voorwaarden van de Nederlandse Vereniging van Kwekers van Graszoden“ [Allgemeine Bedingungen der Niederländischen Vereinigung von Züchtern von Rollrasen], zur Einsicht hinterlegt beim Landgericht Assen unter der Nummer: 0079/1991.
Ein Exemplar dieser Allgemeinen Bedingungen wird auf Wunsch kostenlos zugesandt. Von diesen Allgemeinen Bedingungen kann nur schriftlich abgewichen werden.
Die „N.V.K.G.“- Bedingungen lauten zusammengefasst:
- Angebote sind unverbindlich, Aufträge müssen schriftlich bestätigt werden.
- Preise verstehen sich exklusiv MwSt. ab Zuchtbetrieb oder frei Haus.
- Bei Änderung der Kosten kann der Preis verändert werden.
- Lieferzeiten gelten annähernd.
- Der Rollrasen ist geliefert, wenn er zur Ablieferung angeboten wurde.
- Bei höherer Gewalt kann die Lieferung verschoben oder die Vereinbarung völlig oder teilweise rückgängig gemacht werden.
- Wir sorgen für Transport und Verpackung des Rollrasens.
- Für das Entladen einer Bestellung an mehreren Orten können Mehrkosten berechnet werden.
- Wir berechnen Pfand für die von uns verwendeten Paletten.
- Wir haften nicht für das Ausbleiben von Neuwuchs.
- Beanstandungen müssen innerhalb 24 Stunden nach Ablieferung gemeldet werden.
- Wir sind nicht verpflichtet, mehr als den gelieferten Rollrasen zu ersetzen oder aber zur Rückerstattung des Kaufpreises.
Zahlung:
- innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum,
- bei Zahlung innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum gilt der Krediteinschränkungsrabatt,
- bei zu später Zahlung können 15% Inkassokosten und 1,5% Zinsen pro Monat berechnet werden.
- Bei Konkurs kann die Vereinbarung rückgängig gemacht werden.
- Wir sind berechtigt, um Vorauszahlung oder um Sicherheiten zu bitten.
- Gelieferter Rollrasen bleibt unser Eigentum, bis dieser gezahlt ist.
- Für alle Vereinbarungen gilt das niederländische Recht.
- Konflikte müssen dem Gericht in Amsterdam vorgelegt werden.
N.B.:
Für Konsumenten gilt aufgrund der Artikel 6:236 und 6:237 Nieuw B.W. [Neues Bürgerliches Gesetzbuch] eine Reihe von Abweichungen.